Richtlinien der Gemeinde Breitengüßbach zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken vom 09.02.2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die „Richtlinien der Gemeinde Breitengüßbach zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken“ beschlossen.
Nach diesen Richtlinien werden die fünf gemeindeeigenen Bauplätze im Bebauungsplangebiet „Schützenhaus II“ nach Abschluss des amtlichen Umlegungsverfahren ca. Juli/August 2022 in einem Bewerbungsverfahren vergeben.
Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens wird nach Abschluss des Umlegungsverfahrens im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Breitengüßbach veröffentlicht.
Die Richtlinien finden Sie unter Downloads.