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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Dieser Text erklärt, was Barriere-Freiheit ist.

Dieser Text erklärt, ob die Internet-Seite www.breitenguessbach.de barriere-frei ist.

Das letzte Mal wurde die Internet-Seite www.breitenguessbach.de auf Barriere-Freiheit geprüft am 08.09.2021.

 

Die Gemeinde Breitengüßbach will ihre Internet-Seite barriere-frei machen.

     Eine Barriere ist ein Hindernis.

     Barriere-frei heißt: ohne Hindernisse.

Barriere-frei heißt:

Alle Menschen können etwas benutzen.

     Zum Beispiel: Den Eingang zu einem Haus.

     Oder Internet-Seiten.

Einzelne Personen-Gruppen sollen nicht ausgeschlossen werden.

     Zum Beispiel: Blinde Menschen können Internet-Seiten nicht sehen.

     Eine barriere-freie Seite können sich Blinde Menschen von einem Programm vorlesen lassen.

 

Es gibt Gesetze zur Barriere-freiheit.

Dieses Gesetz heißt: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung.

Das kurze Wort dafür ist BITV.

Die BITV gehört zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

In der BITV steht: Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.

Das heißt: Informationen auf Internet-Seiten sollen für alle sein.

Jeder soll die Internet-Seiten verstehen und benutzen können.

 

Ein anderes Gesetz ist die Bayerische E-Government-Verordnung.

Das kurze Wort dafür ist BayEGovV.

Die BayEGovV ist wie die BITV extra für Bayern.

In der BayEGovV steht, wie eine Internet-Seite sein muss, damit sie barriere-frei ist.

In der BayEGovV steht, dass man die Internet-Seite www.breitenguessbach.de einmal im Jahr auf Barriere-Freiheit prüfen muss.

 

Die Internet-Seite www.breitenguessbach.de ist nicht überall barriere-frei.

Das bedeutet: Die Internet-Seite ist an manchen Stellen nicht so, wie es in der BayEGovV vorgeschrieben ist.

 

Wo ist die Internet-Seite www.breitenguessbach.de nicht barriere-frei?

- Nicht bei allen Bildern und Knöpfen auf der Internet-Seite gibt es alternative Texte.

     Alternative Texte heißt hier:

     Vielleicht kann der Computer ein Bild nicht zeigen.

     Dann steht dort ein Text.

     Der Text sagt, was auf dem Bild zu sehen ist.

     Der Text kann von Lese-Programmen vorgelesen werden.

- Manche Dinge auf der Internet-Seite können nicht mit der Tastatur bedient werden.

         Diese Dinge sind:

               - Wetter-Anzeige

               - Digitaler Ortsplan

               - Bild-Slider

               - Veranstaltungs-Kalender

               - Portal-Elemente

               - Inhalts-Felder bei Adressen

- Wenn Sie ein Online-Formular nicht richtig ausfüllen, können Sie es nicht absenden.

     Die Internet-Seite schreibt Hinweise, wo das Formular nicht richtig ausgefüllt sind.

     Diese Hinweise können vielleicht nicht von Leseprogrammen vorgelesen werden.

     Solche Formulare sind zum Beispiel:

               - Schadens-Melder

               - Kontakt-Formular

 

Vielleicht finden Sie eine Barriere auf dieser Internet-Seite.

Dann können Sie der Gemeinde Breitengüßbach eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse der Gemeinde Breitengüßbach ist: gemeinde@breitenguessbach.de

 

Oder Sie können einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

Gemeinde Breitengüßbach

Kirchplatz 4

96149 Breitengüßbach

 

Oder Sie können anrufen.

Die Telefonnummer ist: 0 95 44 92 23 0

 

Vielleicht haben Sie der Gemeinde Breitengüßbach geschrieben, wo auf der Internet-Seite www.breitenguessbach.de eine Barriere ist.

Und nach 6 Wochen oder länger hat niemand geantwortet.

Dann können Sie die Internet-Seite www.breitenguessbach.de prüfen lassen.

Die Prüfung macht das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Nach der Prüfung wird gesagt, ob die Gemeinde Breitengüßbach sich an die BayEGovV hält.

Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Der Antrag ist auf dieser Internet-Seite:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Auch die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

 

Oder Sie können einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

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